CRegulativer und normativer Rahmen :
Artikel R1334-10 bis 12 des öffentlichen Gesundheitsgesetzbuches. Gesetz 2004-806 vom 09. August 2004 - Dekret und Verordnung vom 25. April 2006.
Anwendungsbereich :
Ein Bleiexpositionsrückstand (CREP) muss allen Kauf- oder Verkaufsversprechen für alle Gebäude (Wohn- oder Einfamilienhäuser) angehängt werden, die vor 1949 gebaut wurden. Abblätternde Farben sind die Hauptquelle für Bleivergiftungen bei Kindern.
Wer muss den Bericht erstellen ?
Die Initiative zur Erstellung eines CREP obliegt dem Verkäufer oder Vermieter der Immobilie. Der CREP muss vor dem Verkauf oder der Vermietung der Unterkunft erstellt und dem potenziellen Käufer oder Mieter übergeben werden.
Der CREP muss von einem von der französischen Akkreditierungsstelle (Cofrac) akkreditierten Fachmann durchgeführt werden.
Im Falle eines Verkaufs :
Ein Bleiexpositionsrückstand muss innerhalb eines Jahres vor dem Datum des notariell beglaubigten Kaufvertrags erstellt werden. Der Bleiexpositionsrückstand betrifft nur die privaten Teile des Gebäudes, die für Wohnzwecke genutzt werden. Der Verkäufer kann sich nicht von der Gewährleistung für versteckte Mängel im Zusammenhang mit Blei befreien.
Im Falle einer Vermietung :
Es besteht die Verpflichtung, jedem neuen Mietvertrag einen Bleiexpositionsrückstand beizufügen, der innerhalb der letzten 6 Jahre erstellt wurde. Bei Abwesenheit von Blei wird der erste CREP jedem Mietvertrag beigefügt, ohne dass ein neuer Bericht erstellt werden muss. Bei Verletzung seiner Sicherheits- und Sorgfaltspflichten haftet der Vermieter strafrechtlich. In den Gemeinschaftsbereichen muss der CREP spätestens bis zum 12. August 2008 erstellt werden.
Gültigkeit (Verkauf) :
1 Jahr Gültigkeit (Vermietung und Gemeinschaftsbereiche): 6 Jahre bei Vorhandensein von Blei, unbegrenzt bei Abwesenheit von Blei.
Regulatorische Referenzen :
Bau- und Wohnungsbaugesetzbuch, Artikel L271-4 bis L271-6 und L134-6. Dekret Nr. 2006-1147 vom 14. September 2006. Verordnung vom 06. April 2007. Norm XP P45-500.
Anwendungsbereich :
Alle Gebäude oder Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen und über eine Inneninstallation für Gas verfügen, sind betroffen. Seit dem 1. November 2007 muss der Verkäufer eines ganzen oder teilweisen Gebäudes, das Wohnzwecken dient und über eine Inneninstallation für Gas verfügt, die Zustandsinformation dieser Installation im technischen Diagnosedossier beifügen, das jedem Kauf- oder Verkaufsversprechen beigefügt wird.
Gültigkeit: 3 Jahre
Regulatorische Referenzen :
Gesetz vom 09.12.2004 - CCH L134-1 bis L134-5. Dekret Nr. 2006-147 vom 14. September 2006 zum Energieleistungsdiagnose.
Anwendungsbereich :
Die Energieleistungsdiagnose eines Gebäudes oder eines Teils eines geschlossenen und überdachten Gebäudes (Neubau, Erweiterung oder Bestand) ist ein Dokument, das die tatsächlich verbrauchte oder geschätzte Energiemenge für eine standardisierte Nutzung des Gebäudes oder eines Gebäudeteils angibt und eine Klassifizierung basierend auf Referenzwerten vornimmt.
Im Falle eines Verkaufs :
Seit dem 01. November 2006 wird ein vom Verkäufer bereitgestellter DPE in das technische Diagnosedossier aufgenommen, das jedem Kauf- oder Verkaufsversprechen beigefügt wird.
Im Falle einer Vermietung :
Seit dem 01. Juli 2007 wird der DPE jedem neuen Mietvertrag vom Vermieter beigefügt. Er wird obligatorisch dem Diagnosedossier beigefügt, das bei Unterzeichnung oder Verlängerung des Mietvertrags beigefügt wird.
Regulativer und normativer Rahmen Amiant vor dem Verkauf : Gesundheitsgesetzbuch, Artikel L1334-7 und Artikel R1334-24 vom 22. August 2002. Verordnung vom 02. Dezember 2002 - NF X 46-020.
Regulativer und normativer Rahmen Amiant vor Bauarbeiten : Gesundheitsgesetzbuch
Anwendungsbereich :
Private Teile - Vor dem Verkauf : Amiantzustand: Seit dem 1. September 2002 muss ein Amiantnachweis jedem Kauf- oder Verkaufsversprechen für Gebäude beigefügt werden, für die vor dem 01. Juli 1997 eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Gemeinschaftsbereiche :
Die Eigentümer müssen vor dem 31.12.2005 ein Amianttechnisches Dossier (D.T.A.) für die Gemeinschaftsbereiche von Wohn- oder Bürogebäuden erstellen.
Amiant vor Bauarbeiten :
Der Eigentümer jedes Gebäudes, das vor dem 01. Juli 1997 erbaut wurde, ist verpflichtet, vor dem Abriss seines Gebäudes oder vor Durchführung von Arbeiten eine Untersuchung auf Materialien und Produkte, die Amiant enthalten, durchführen zu lassen, und das Ergebnis dieser Untersuchung jeder natürlichen oder jurist
Rechtliche Rahmenbedingungen :
Ausstehende Verordnung Norm XP 16 - 600 vom 08/2007
Anwendungsbereich : Alle Wohntransaktionen, bei denen die elektrische Installation älter als 15 Jahre ist, sind betroffen. Überprüfung des Zustands der inneren elektrischen Installation im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen. Vorhandensein und Eigenschaften einer allgemeinen Schalt- und Schutzeinrichtung.
Der Zustand der inneren elektrischen Installation identifiziert : veraltete elektrische Geräte, die nicht für den Gebrauch geeignet sind oder direkten Kontakt mit unter Spannung stehenden Elementen aufweisen, mechanisch ungeschützte Leiter.
Inkrafttreten : 01. Januar 2009 Gültigkeitsdauer: 3 Jahre
Rechtlicher und normativer Rahmen :
Umweltgesetzbuch: Gesetz vom 30/07/2003, Artikel 77 und 42. Umweltgesetzbuch: Artikel L 125-5, Verordnung vom 15/02/2005 Bau- und Wohnungsbaugesetzbuch, Art. L271. Präfekturverordnungen.
Anwendungsbereich : Dieses Dokument stellt die natürlichen (Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände, Erdrutsche, ...) und technologischen (industriellen, biologischen, ...) Risiken dar, denen eine Immobilie ausgesetzt ist. Der Zustand der Natur- und Technologierisiken wird auf der Grundlage der vom Präfekten bereitgestellten Informationen und gemäß einem vom Erlass definierten Modell erstellt. Ein vollständiger Risikozustand umfasst die Präfekturverordnung und die kommunalen Karten sowie den Lageplan und die Liste der Risiken, denen das Gut ausgesetzt ist.
Im Falle eines Verkaufs : Diese Information wird schriftlich direkt in das Versprechen oder den Kaufvertrag aufgenommen. Im Falle einer Vermietung: Seit dem 1. Juni 2006 muss der Vermieter bei jeder Vermietung (leer, möbliert, saisonal, gewerblich) dem Vertrag einen Zustand der Natur- und Technologierisiken beifügen.
Gültigkeit: 6 Monate
Gesetz Nr. 96-1107 vom 18. Dezember 1996 zur Verbesserung des Schutzes von Käufern von Wohnungseinheiten. Dekret 97-532 vom 23. Mai 1997 zur Definition der Privatfläche einer Wohnungseinheit.
Anwendungsbereich : Das Carrez-Gesetz verpflichtet den Verkäufer, die Privatfläche seiner Wohnungseinheit oder eines Teils seiner Wohnungseinheit in jedem Kaufversprechen oder Kaufvertrag anzugeben und zu garantieren.
Gültigkeit: von Verkauf zu Verkauf, einjährige Klagefrist.
Rechtliche Rahmenbedingungen : Bau- und Wohnungsbaugesetzbuch Art. L 133-6. Gesetz Nr. 99-471 vom 08. Juni 1999 zum Schutz von Käufern und Eigentümern von Gebäuden vor Termiten und anderen holzschädigenden Insekten. Verordnung 2000-613 vom 03. Juli 2000 zum Schutz von Käufern und Eigentümern von Gebäuden vor Termiten.
Anwendungsbereich :
Erstellung eines Zustandsberichts über das Vorhandensein von Termiten in einem Gebäude oder einem Gebäudeteil, um festzustellen, ob eine Termiteninfestation besteht oder nicht. Im Falle des Verkaufs eines ganzen oder eines Teils eines Gebäudes in einem durch Präfekturverordnung festgelegten Gebiet kann die Klausel zur Freistellung von der Gewährleistung für versteckte Mängel, wenn der versteckte Mangel durch das Vorhandensein von Termiten besteht, nur dann vereinbart werden, wenn ein Zustandsbericht über das Vorhandensein von Termiten dem notariellen Vertrag beigefügt wird, der den Verkauf bestätigt.
Gültigkeit: 6 Monate
Sicherheitskonformität von Schwimmbadsicherheitsvorrichtungen : Seit dem 1. Januar 2006 obligatorisch. Private Schwimmbäder müssen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Die Poolbesitzer müssen eine der vier zugelassenen Sicherheitsvorrichtungen installieren: Alarm, Schutzzaun, Überdachung oder Abdeckung.
Bei Nichtanwendung des Gesetzes sind strafrechtliche Sanktionen sowie Geldstrafen vorgesehen.
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- Alltägliche Verwaltung: Ansprechpartner für den Mieter sein, Verbesserungsarbeiten verwalten (Verwaltung nach den Wünschen des Eigentümers)
- Sie von allen administrativen Formalitäten entlasten (Zustandsberichte, Vertragsausfertigung, Versicherungsabschluss usw...)
Die Verwaltungsgebühren sowie die Mietausfallversicherungen sind von den Mieteinnahmen abziehbar. Darüber hinaus senden wir Ihnen alle erforderlichen Informationen für Ihre Einkommenssteuererklärung zu.
In einem strengen und sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen Rahmen kann eine unvollständige Akte oder eine Nichtübereinstimmung mit geltendem Recht schwerwiegende und kostspielige rechtliche Verfahren verursachen. Deshalb bieten wir Ihnen unsere Dienste an, denn als Mitglied der SOCAF und SAA nehmen wir regelmäßig an allen nützlichen und notwendigen Schulungen teil, um unseren Beruf ordnungsgemäß auszuüben. Wir sind ein unabhängiges Immobilienbüro und nah an unseren Kunden: Reaktionsfähigkeit - Nähe - Professionalität - Verfügbarkeit sind die Leitprinzipien unserer Arbeitsphilosophie.
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