Die Versicherung für nicht bewohnende Eigentümer, oft auch als PNO-Versicherung bezeichnet, ermöglicht es einem Eigentümer, ein Immobilienobjekt zu schützen, das er nicht persönlich bewohnt.
Es handelt sich um den Eigentümer einer vermieteten Immobilie. Aber eine Immobilie, die nicht vom Eigentümer bewohnt wird, ist nicht unbedingt vermietet. Sie kann auch leer stehen, das heißt ohne Bewohner, zum Beispiel während der Zeit zwischen zwei Mietverträgen. Die vom Eigentümer nicht bewohnte Immobilie kann auch einem Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die Immobilien, Wohnungen oder Häuser, in denen Sie nicht leben, sind wertvolle Immobilieninvestitionen. Dieses Vermögen muss vor möglichen Schäden geschützt werden, wie z. B. Brand, Wasserschäden, Vandalismus oder Naturkatastrophen. Diese Schäden können nicht nur den Wert der nicht bewohnten Immobilie beeinträchtigen, sondern auch kostspielig sein. Denn die Reparaturkosten gehen zu Lasten des Eigentümers, wenn dieser nicht versichert ist. Diese Schäden können zudem dazu führen, dass die nicht bewohnte Immobilie nicht mehr für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann (z. B. Vermietung).
Die Versicherung für nicht bewohnende Eigentümer oder PNO-Versicherung ist gesetzlich nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben. Wenn sich die nicht bewohnte Immobilie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet, ist die PNO-Versicherung seit dem ALUR-Gesetz von März 2014 obligatorisch. Diese obligatorische Versicherung für nicht bewohnende Eigentümer gewährleistet Ihre zivilrechtliche Haftung als Wohnungseigentümer, auch wenn die Wohnung vermietet ist. Sie schützt damit potenzielle Mieter, Nachbarn oder Dritte vor Schäden, die durch Ihre Immobilie verursacht werden könnten. Wenn sich die Immobilie jedoch nicht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft befindet, ist die Versicherung für nicht bewohnende Eigentümer nicht obligatorisch. Sie wird jedoch dringend empfohlen, um die Integrität eines wichtigen Elements Ihres Vermögens bestmöglich zu erhalten.
Die Versicherung für nicht bewohnende Eigentümer oder PNO-Versicherung betrifft alle Arten von Immobilien. Es kann sich um ein Haus, eine Wohnung, ein Mobilheim oder auch deren Nebengebäude wie einen Keller handeln. Die Objekte, die Sie mit einer PNO-Versicherung versichern möchten, können sowohl möbliert als auch unmöbliert sein.
Wenn ein Schaden an der durch eine PNO-Versicherung abgedeckten Immobilie auftritt, muss er sofort gemeldet werden. Auf diese Weise erhalten Sie eine Leistung gemäß den Vertragsbedingungen und dem von Ihnen gewählten Deckungsniveau. Zum Beispiel kann ein nicht bewohnender Eigentümer unter anderem versichert sein für: Brand durch einen elektrischen Defekt; Wasserschaden durch Leitungsbruch, der Schäden in der versicherten Wohnung oder einer benachbarten Wohnung verursacht, wenn die versicherte Wohnung betroffen ist; Einbruchdiebstahl oder versuchter Diebstahl Ihrer versicherten Gegenstände in der versicherten Wohnung.
Die Versicherung für nicht bewohnende Eigentümer bietet eine Vielzahl nützlicher Optionen, um Ihren Objekten maßgeschutzten Schutz zu gewährleisten.
Denken Sie auch daran: Mietverlustversicherung für Ihre Mieter im Falle eines versicherten Schadens, werden Ihre Mieter unterstützt. Unterbringung meiner Mieter im Falle eines Schadens. Rechtsschutz für Eigentümer und Vermieter, insbesondere bei Mietrückständen.
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