Ein Immobilienerbe zu erhalten, kann gemischte Gefühle hervorrufen. Zwischen emotionaler Bindung, Notwendigkeit und praktischen Fragen ist der Verkauf eines geerbten Hauses keine alltägliche Angelegenheit. Oftmals wird der Verkauf zur finanziellen Pflicht, um die Erbschaftssteuer zu begleichen. Aber wie geht man vor, um eine geerbte Immobilie zu verkaufen? Welche steuerlichen Bedingungen gelten? Ein kleiner technischer Leitfaden.

Wie läuft eine Immobilienerbschaft ab?

Die Erbschaft ist ein wesentlicher und vorrangiger administrativer Schritt, der einer genauen chronologischen Reihenfolge folgt. Sie beginnt mit dem Tod der Person und wird strikt durch das Gesetz oder ein zuvor vom Verstorbenen aufgestelltes Testament geregelt. Der ernannte Notar muss zunächst die erforderlichen Dokumente zusammentragen und bestimmte Parameter überprüfen, bevor er die oder den Erben „einberuft“.
Zunächst erstellt der Notar eine Erbschaftsbescheinigung („acte de notoriété“). Dieses Dokument bestätigt offiziell die Identität der Erben und ermöglicht es ihnen, ihre Erbansprüche geltend zu machen. Für eine Immobilie dient es als Eigentumsnachweis und ist daher zwingend erforderlich, wenn ein Verkauf der Immobilie geplant ist. Gleichzeitig erstellt der Notar eine Inventarisierung des Vermögens, der Güter und der finanziellen Gesamtsituation des Verstorbenen.
Es liegt im Recht der Erben, eine Erbschaft anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle der Annahme muss der Verkauf einer Immobilie einem bestimmten Prozess folgen, der mit der Festlegung ihres Wertes beginnt.

Einen Fachmann für die Bewertung der Immobilie hinzuziehen

Um den Wert einer Immobilie möglichst genau zu bestimmen, ist die beste Lösung, einen oder mehrere lokale Experten hinzuzuziehen. Sie verfügen über fundierte Marktkenntnisse und können einen Preis nennen, der dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht. Diese Bewertungen werden von Immobilienagenturen häufig kostenlos angeboten. Einige Online-Portale, wie Se Loger oder Meilleurs Agents, bieten ebenfalls Schätzungen, um eine erste Vorstellung zu bekommen. Der Notar benötigt in der Regel mindestens zwei Bewertungen, um den Wert der Immobilie festzulegen.
Den Wert zu kennen ist entscheidend. Er ermöglicht die Berechnung der Erbschaftssteuer und gegebenenfalls die Aufteilung unter den Erben. Die Erbschaftssteuer wird nach einem genauen technischen Verfahren berechnet, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Kurz gesagt, ein Erbe zahlt nicht denselben Betrag an den Staat, je nachdem, ob es sich um das Erbe eines direkten Verwandten (45 % des Immobilienwerts) oder eines entfernteren Verwandten (60 % des Immobilienwerts) handelt.

Verkauf einer Immobilie in Miteigentum: die Besonderheiten

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist in der Regel unkompliziert, doch gilt dies nicht immer für das Miteigentum („indivision“). Ein Miteigentum entsteht automatisch, wenn alle benannten Erben die Erbschaft annehmen. In diesem Fall müssen Entscheidungen einstimmig getroffen werden. Beim Verkauf einer Immobilie müssen sich alle Eigentümer über den Verkaufspreis oder die Annahme eines Angebots durch einen Käufer einigen.
Möchte einer der Miteigentümer die Immobilie behalten, während die anderen den Verkauf beschlossen haben, kann dies zu einem Gerichtsverfahren führen – ein oft langer und kostspieliger Prozess. Dies hängt jedoch hauptsächlich vom Besitzanteil der Miteigentümer ab. Mit anderen Worten: Seit dem Gesetz zur Vereinfachung und Klarstellung des Erbrechts vom 12. Mai 2009 ist ein Verkauf auch ohne Einstimmigkeit möglich, wenn die Miteigentümer, die verkaufen möchten, zwei Drittel des Eigentums repräsentieren. Die Genehmigung zum Verkauf wird dann jedoch vom zuständigen Gericht erteilt.


Quelle : edito.seloger.com
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