Seit dem 1. April 2023 ist jeder verkaufende Eigentümer einer als "energieintensiv" eingestuften Immobilie verpflichtet, eine Energieaudit durchführen zu lassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Käufer über die Immobilie zu informieren, indem die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen aufgelistet werden. Beachten Sie: Eigentumswohnungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Gemäß der Verordnung vom 29. August 2022 müssen Eigentümer von Wohnungen der Energieklassen F oder G - auch bekannt als "thermische Hohlräume" - seit dem Klimaschutzgesetz ein Energieaudit (zusätzlich zur Energieeffizienzklasse) beim Verkauf ihrer Immobilie durchführen lassen. Diese Verpflichtung gilt für jeden Kaufvertrag (oder bei fehlendem Vertrag für jeden notariellen Kaufvertrag), der ab dem 1. April 2023 abgeschlossen wird.
Die Durchführung des Energieaudits wird ab dem 1. Januar 2025 auch auf Wohnungen der Energieklasse E ausgeweitet und ab dem 1. Januar 2034 auf Wohnungen der Energieklasse D.
Dieses Audit umfasst im Detail:
Die Verordnung Nr. 2022-780 vom 4. Mai 2022 besagt, dass das Energieaudit nur von folgenden Fachleuten durchgeführt werden kann:
Quelle : edito.seloger.com
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