Die Senatoren haben den Gesetzesvorschlag zur besseren Regulierung des Marktes für möblierte Ferienwohnungen endgültig angenommen. Dieser soll den Bürgermeistern neue Kontrollinstrumente bieten und die Vorschriften für diese Vermietungen mit denen für Langzeitwohnungen angleichen. Der Entwurf aus dem gemeinsamen Ausschuss muss nun auch von den Abgeordneten verabschiedet werden.
Ein Jahr und sechs Monate nach seiner Einreichung steht das lange Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung der lokalen Regulierungsinstrumente für Ferienwohnungen kurz vor dem Abschluss. Der parteiübergreifende Entwurf aus der Nationalversammlung wird diese Woche endgültig im Parlament verabschiedet. Die Senatoren haben den Text am 5. November, nach einem Kompromiss mit den Abgeordneten in der vergangenen Woche, endgültig angenommen. Die Nationalversammlung wird ihrerseits am Donnerstag, dem 7. November, über die Schlussfolgerungen des gemeinsamen Ausschusses abstimmen.
Vor der Abstimmung lobte die für Wohnungsbau zuständige Ministerin Valérie Létard den „pragmatischen Gesetzesvorschlag“, der sowohl von lokalen Vertretern als auch von den Bürgern in einer Zeit von Wohnungsknappheit in angespannten Gebieten erwartet wurde.
Der Entwurf, der breiten Konsens fand, nähert den rechtlichen Rahmen für möblierte Ferienwohnungen wie Airbnb an den von Langzeitwohnungen an, sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch bezüglich der energetischen Anforderungen. „Es war unsere gemeinsame Verantwortung, Gerechtigkeit in diesen Regeln wiederherzustellen“, betonte die Ministerin.
Die Hauptmaßnahme des Gesetzesvorschlags verringert die steuerlichen Vorteile für die Vermietung möblierter Ferienwohnungen im Vergleich zu Langzeitwohnungen. Der Freibetrag für Eigentümer von klassifizierten Ferienwohnungen und Gästezimmern wird von 71 % auf 50 % gesenkt, mit einer Deckelung bei 77.700 Euro. Für nicht klassifizierte Ferienwohnungen wird der Freibetrag von 50 % auf 30 % gesenkt, wie bei der unmöblierten Vermietung, mit einer Grenze von 15.000 Euro.
Hinsichtlich der Renovierungspflichten werden neue möblierte Ferienwohnungen dem gleichen Zeitplan wie normale Mietwohnungen unterliegen. Es geht darum, ab 2025 Wohnungen mit der Energieeffizienzklasse G, ab 2028 mit der Klasse F und ab 2034 mit der Klasse E zu verbieten. So soll verhindert werden, dass Wohnungen aufgrund der klimaschutzbedingten Sanierungspflichten vom Langzeit- in den Kurzzeitvermietungsmarkt abwandern.
„Auch wenn Überlegungen laufen, diesen Zeitplan anzupassen, war es unsere Verantwortung, Chancengleichheit zu gewährleisten und eine Abwanderung von Langzeit- zu Kurzzeitvermietungen zu vermeiden“, erklärte die Ministerin für Wohnungsbau.
Für bestehende Ferienwohnungen sieht der Entwurf eine Angleichung innerhalb von zehn Jahren vor, mit dem Ziel, bis 2034 die Energieeffizienzklasse D zu erreichen. Dieser Zeitraum wurde von der Berichterstatterin der LR als „realistisch und angemessen“ bewertet.
Der Entwurf stellt den Kommunen auch eine Reihe neuer Werkzeuge zur Verfügung, um in Gegenden, in denen das Angebot an klassischen Wohnungen zugunsten von Ferienvermietungen erheblich zurückgegangen ist, regulierend einzugreifen. „Das Gesetz ermöglicht eine bedarfsorientierte Regulierung […] nur dort, wo dies gerechtfertigt und notwendig ist“, betonte die Berichterstatterin Sylviane Noël (LR).
Mit diesem Gesetz werden die Gemeinden in der Lage sein, Quoten für Ferienwohnungen festzulegen und in angespannten Gebieten Zonen einzurichten, die ausschließlich für den Bau von Hauptwohnsitzen reserviert sind.
Ab dem 1. Januar 2025 können die Bürgermeister zudem die Höchstanzahl an Tagen, an denen eine Hauptwohnung vermietet werden darf, von 120 auf 90 Tage reduzieren.
Dank des Gesetzes werden die Gemeinden außerdem Zugang zu mehr Informationen erhalten und so ihre Regulierungsmaßnahmen verbessern können. Der Entwurf sieht eine verpflichtende Registrierung jedes Ferienobjekts vor, das bei der Anmeldung im Rathaus eine eindeutige Nummer erhält. Ein nationales Online-System wird eingerichtet.
Eine Bestimmung betrifft darüber hinaus Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Hauptversammlungen können künftig die Ferienvermietung mit einer Zweidrittelmehrheit untersagen, statt wie bisher nur einstimmig.
Quelle : publicsenat.fr
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